Helmut Hook
Rechtsanwalt

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Erbrecht

Ihre Familie können Sie sich nicht aussuchen, aber Ihre Erben.

Für den letzten Willen ist es nie zu früh!

Vererben und Erben ist nicht einfach.
Testament, Erbansprüche, Erbengemeinschaft, Ausschlagung, Vermächtnis, Nießbrauch und wie die Fachausdrücke alle heißen mögen.
In jedem Fall müssen Sie das rechtliche Umfeld, in dem Sie sich bewegen, kennen. Nach der Trauerphase kommt oft die Auseinandersetzung. Wenn kein Testament oder Erbvertrag besteht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Doch wer erbt dann was und was ist, wenn ich das Erbe ausschlage? Was ist mit den Schulden? Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?
Vielleicht sind Sie aber auch durch den Erblasser vom Erbe ausgenommen worden und wollen ihren Pflichtteil berechnen lassen oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. So entstehen auch Fragen über lebzeitige Vorempfänge und Vermächtnisse.
Oder Sie möchten alledem vorbeugen und ein Testament oder Erbvertrag aufsetzen.
Auch können Sie Ihre geliebten Haustiere erben lassen. Das Erbrecht ist umfangreich und schwierig. Die Gesetzestexte sind für einen Laien kaum verständlich und es gilt, auf die Fallstricke zu achten und die steuerlichen Folgen nicht zu vergessen.
So stellt sich die Frage, ab welchem Betrag überhaupt Erbschaftssteuern anfallen.
Die Bewertungen von Grundvermögen und Firmenbesitz nebst den Verschonungsregelungen nach dem Bewertungsrecht stehen oft im Mittelpunkt der Feststellung des Nachlasses.
Bei alldem helfe und berate ich Sie gerne, nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.
Ich begleite Sie von der ersten Beratung bis hin zum Notartermin oder auch vor Gericht.