Helmut Hook
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Verkehrsrecht

Kleiner Kratzer oder großer Schaden?

Ein kleiner Verkehrsunfall: Kotflügel vorne links deformiert, HWS-Trauma, Arztbesuch, polizeiliche Unfallaufnahme, Abschleppen, Sachverständigengutachten, Mietwagen, Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung – allein diese Reihe von Unfallfolgen belegt: kleine Ursache, große Wirkung.

Der Schaden ist dann leicht mit mehreren tausend Euro zu veranschlagen.

Wichtig ist die Klärung der Unfallursache, das Verschulden, respektive anteilige Verschulden zum Beispiel unter Beachtung der erhöhten Sorgfaltspflichten nach StVO bei Überholvorgängen, Fahrstreifenwechsel, Ein- und Aussteigen.

Den Versicherungen wird es immer wichtiger, Geld zu sparen, als den Geschädigten zu helfen und dabei lassen sie sich alle Zeit der Welt, während Sie in Vorkasse treten dürfen.

Der Ihnen entstandene Schaden wird nur reguliert, wenn Sie ihn auch ersetzt verlangen. Dazu müssen Sie allerdings erst mal Ihre Rechte kennen.

Die allgemeinen Begriffe wie Mietwagenkosten vs. Nutzungsentschädigung, Wertminderung, Abzüge „neu für alt“, Schmerzensgeld und Mehrwertsteuerersatz sind bekannt, aber wissen Sie, wie hoch die einzelnen Schadenspositionen zu veranschlagen sind und was Sie von der Versicherung verlangen können? Und wie ist der Personenschaden zu behandeln und wie die Folgen wie Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Unterhaltsschaden etc. geltend zu machen?

Auch ist im umgekehrten Fall zu prüfen, ob die Forderungen des Unfallgegners überhaupt berechtigt sind und wer den Unfall verursacht, verschuldet hat und was ist mit der Mitverantwortung und der Betriebsgefahr.

Man sollte immer einen Blick in die Ermittlungsakte der zuständigen Polizeiinspektion werfen und den Vorgang überprüfen. Denn auch die Einschätzung der Polizei ist nicht immer korrekt.

Es sind hier viele Faktoren zu beachten, die auch die Höhe des Ihnen zu ersetzenden Schadens beeinflussen.

Die Praxis zeigt auch, dass mancher Versicherer nach langer Zeit des Schweigens dem Geschädigten einen Vergleichsvorschlag, respektive ein Regulierungsangebot unterbreiten, das weitaus geringer ist, als der Schadensersatzanspruch des Geschädigten. In solchen Fällen bleibt nur der Klageweg.

Fragen beantworte ich Ihnen gerne, rufen Sie mich einfach an.